Endstation Labor?
Adoptierte Hunde ins Labor?
Hintergrund :
Der Vorwurf aus dem Ausland , vor allem aus Griechenland und nun auch zunehmend aus Italien, dass Hunde, die man aus den dortigen „Tierheimen“ nach Deutschland vermittelt und die dann angeblich als Versuchstiere in deutschen Laboren landen, wird immer lauter.
In Griechenland führte dies sogar dazu, dass man einen entsprechenden Gesetzestext erlassen hat, der die Adoption von griechischen Hunden durch Tierschützer massiv erschwert.
In Italien wurde durch die Tierschutzorganisation ENPA gar ein offener Brief an die politischen Entscheidungsträger verschickt und massiv darauf gedrängt, gesetzliche Möglichkeiten zu schaffen, die Adoption aus dem Ausland zu verbieten.
Die PHE hat sich nun darum bemüht, diesen Vorwürfen nachzugehen, da dies in der Tat – wenn es stimmen sollte – ein Schlag ins Gesicht für jeden ehrlichen Tierschützer wäre !!
Es wurden daraufhin angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten :
-Das bayerische Staatsministerium f. Gesundheit und Umwelt
-Die Tierschutzbeauftragte der GRÜNEN/BÜNDNIS 90 des Deutschen Bundestages
-Die Regierung von Oberbayern
-Die Regierung von Unterfranken
-Die Tierschutzbeauftragten der Universitäten München und Würzburg
Hier die Stellungnahme von Frau Undine Kurth, Mitglied des Bundestages, Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sprecherin für Naturschutz- und Tierschutzpolitk vom August 2009 :
"Herzlichen Dank für Ihre Bitte um eine Stellungnahme zum Thema Tierversuche bzw. zu den von ihnen angesprochenen Gerüchten, nach welchen deutsche Tierschutzorganisationen aus Italien oder Griechenland importierte Hunde an Versuchslabore verkaufen würden.
Ihrer Anfrage komme ich selbstverständlich gerne nach und habe ich mich gern darum bemüht, Auskunft aus berufenem Munde zu bekommen - schon, weil ich bei Tierversuchen, die ich grundsätzlich ablehne, gern für doppelte Sicherheiten eintrete.
Die von Ihnen angesprochenen Gerüchte und Vorwürfe kursieren bereits seit Jahren immer wieder, allerdings ist meines Wissens nach sehr unwahrscheinlich, dass aus Italien oder Griechenland nach Deutschland importierte Hunde (oder Katzen) hier an Tierversuchslabore verkauft werden.
§ 9 Abs. 2 Nr. 7 des Tierschutzgesetzes legt fest:
"Wirbeltiere, mit Ausnahme der Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische, dürfen für Tierversuche nur verwendet werden, wenn sie für einen solchen Zweck gezüchtet worden sind.
Die zuständige Behörde kann, soweit es mit dem Schutz der Tiere vereinbar ist, Ausnahmen hiervon zulassen, wenn für Versuchszwecke gezüchtete Tiere der betreffenden Art nicht zur Verfügung stehen oder der Zweck des Tierversuchs die Verwendung von Tieren anderer Herkunft erforderlich macht.
Von einer für die Kontrolle von Tierversuchen zuständigen Behörde weiß ich, dass insbesondere für "Haustiere" solche Ausnahmen nie zulässig sind und daher nicht genehmigt werden.
Die Hunde, die für Versuche zugelassen werden, müssen speziell dafür gezüchtet worden sein.
Bei allen zu Versuchen verwendeten Tieren müssen die Herkunft und der Züchter bekannt sein; die Tiere müssen dementsprechend auch gekennzeichnet (tätowiert) sein.
Entsprechend § 1 der "Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung" (VersTierAufzKennzV) müssen über jeden "Versuchshund" darüber hinaus folgende Aufzeichnungen geführt werden:
(1) Für die Aufzeichnungen nach §11a Abs. 1 des Tierschutzgesetzes ist in den Betriebs- oder Geschäftsräumen ein Kontrollbuch zu führen.
In dieses ist jede Bestandsveränderung unverzüglich nach folgendem Muster dauerhaft einzutragen:
Lfd. Nr. Herkunft Verbleib Eingangstag Bezeichnung der geborenen, vom Muttertier abgesetzten oder erworbenen Wirbeltiere nach Art und Zahl sowie Angabe der besonderen Merkmale oder einer vorgeschriebenen Kennzeichnung, Name und genaue Anschrift des Veräußerers, Angabe der sonstigen Bezugsquelle oder Angabe, ob aus eigener Zucht stammend, Abgangstag, Name und genaue Anschrift des Erwerbers oder Art des sonstigen Abgangs
(2) Affen, Hunde und Katzen sind einzeln aufzuführen.
Insofern bestehen von Rechtsseite recht hohe Auflagen, die einem solchem Missbrauch vorbeugen sollen.
Da es aber leider überall "schwarze Schafe" gibt, kann es natürlich nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Papiere gefälscht werden.
Nach meinen Informationen und angesichts der oben genannten hohen Auflagen zum Import und der Verwendung von Tieren zum Versuch ist dies jedoch sehr unwahrscheinlich."
Die übrigen angeschriebenen offiziellen Stellen haben unter Hinweis auf § 9 Abs. 2 Nr. 7 TierSchG gleichlautend zusammengefasst geantwortet:
1. Tierversuche – wie alle wissenschaftlichen Experimente – müssen unter streng standardisierten und reproduzierbaren Bedingungen durchgeführt werden, um ein belastbares Ergebnis zu erhalten.
2. Die Tierversuchseinrichtungen müssen auch über Herkunft und Verbleib der verwendeten Tiere sorgfältig Buch führen, so dass auch nachträglich überprüft werden kann, ob die Tiere aus einer zugelassenen Versuchstierzucht stammte.
3. Das Tierschutzgesetz eröffnet zwar Ausnahmemöglichkeiten, sofern gezüchtete Tiere nicht vorhanden sind.
4. Die Ausnahme ist nur zulässig, wenn für die Untersuchung genau beschriebener wissenschaftlicher Fragestellungen bestimmte, normalerweise nicht als Versuchstiere gezüchtete Tierarten zur Verfügung stehen.
Die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden prüfen diese sehr sorgfältig.
Hunde und Katzen „von der Straße“ mit unbekannter Herkunft und damit unbekanntem Gesundheits- und Impfstatus sollen daher grundsätzlich für Tierversuche ausscheiden, da sie aus hygienischen und genetischen Gründen völlig ungeeignet seien.
Zum einen ist über den Gesundheitszustand solcher Tiere nichts bekannt, es bestünde die Gefahr, dass irgendwelche Krankheiten in die Versuchstierhaltung eingeschleppt würde und zum anderen wird für die Tierversuche genetisch möglichst einheitliches Material benötigt, da ansonsten die Varianzen zu hoch seien.
Kein seriöser Wissenschaftler würde, egal für welche Fragestellung, Tiere mit nicht bekannter Herkunft und gänzlich unterschiedlicher Vita haben wollen. Zudem sei es praktischer und bequemer, auch Hunde und Katzen zu züchten und nicht erst einzufangen.
Soll hiervon abgewichen werden, ist ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 TierSchG zu stellen oder ggfs. Nach § 43 Abs. 8 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz.
Hierbei handelt es sich um Naturentnahmen, d.h., Tiere, die nicht gezüchtet werden (z.B. Affen, Vögel, Fledermäuse, nicht jedoch Hunde und Katzen) und dann nicht in genügender Anzahl für die Fragestellung (z.B. Zugverhalten von Vögeln, Ortungssystem von Fledermäusen etc.) vorhanden sind.
Keine Behörde in Deutschland würde es erlauben, im Rahmen einer beantragten Ausnahmegenehmigung, dass Tiere aus Tierschutzprojekten in den Versuch kommen.
Für Hunde und Katzen sei eine solche Ausnahmegenehmigung nur möglich, wenn Therapiestudien an Patienten durchgeführt werden, die unter den Tatbestand des Tierversuches fallen.
In diesen Fällen sei die Herkunft des Tieres immer bekannt und die Patientenbesitzer seien informiert.
Insbesondere handele es sich hierbei um Behandlungsstudien, die aufgrund des noch nicht etablierten Verfahrens nicht als klinische Prüfungen eingestuft werden können und daher streng genommen als Tierversuch zu betrachten seien.
Es handle sich hierbei allerdings um echte Patienten, deren Besitzer immer aufgeklärt würden, dass ihre Hunde/Katzen sich in einer solchen Studie befinden und sich oft als letzte Behandlungsmöglichkeit für das Tier darstellen (noch nicht zugelassene Medikamente etc).
Zusammenfassung und Stellungnahme der Pfotenhilfe Europa :
Laut den Antworten hoch-offizieller Seiten, deutscher Universitäten, deutscher Ministerien und Regierungsstellen, die für die Genehmigung von Tierversuchen zuständig sind oder solche durchführen, ist es aufgrund der bestehenden Gesetze nicht möglich, Hunde und Katzen, die von Tierschützern aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden, als Versuchstiere zu verwenden.
Dr.med.Roland Eichler
Karin Held
Pfotenhilfe Europa


